Erbrecht



RAin Hägele-Paul

Ich berate Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Erbrechts. Im Erbfall informiere ich Sie über den Pflichtteil sowie über die gesetzliche Erbfolge und mache bei Erbauseinandersetzungen Ihre Ansprüche geltend.


Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.


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